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   VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067   

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VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067 (https://dejure.org/2011,65866)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067 (https://dejure.org/2011,65866)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - AN 18 K 11.30067 (https://dejure.org/2011,65866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf - Iran (Asylanerkennung); Monarchisten; exilpolitische Aktivitäten; Änderung der Sachlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.9.2001, 1 C 7.01) lässt jedoch nicht jegliche nachträgliche Änderung der Verhältnisse die Rechtskraftwirkung eines Urteils entfallen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. September 2001, Az.: 1 C 7.01, ausgeführt hat, stellt alleine der bloße Zeitablauf grundsätzlich keine erhebliche Änderung der Sachlage dar.

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067
    § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG lässt den Widerruf der Feststellung nach § 51 AuslG unabhängig davon, ob sie rechtswidrig oder rechtmäßig gewährt worden ist, nur zu, wenn sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nachträglich geändert haben (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.9.2000, 9 C 12.00).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067
    Um ein Leerlaufen der Rechtskraftwirkung nach § 121 VwGO gerade im Asylrecht, unter Berücksichtigung, dass sich die allgemeinen politischen Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers naturgemäß häufig ändern können, zu verhindern, kann eine Lösung der Bindung an ein rechtskräftiges Urteil nur dann eintreten, wenn die nachträgliche Änderung der - vorliegend allein in Frage stehenden - Sachlage entscheidungserheblich ist (z.B. BVerwG, Urteil vom 23.11.1999, 9 C 16.99).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067
    Für vorliegenden Fall, in welchem die Anerkennung als Asylberechtigte auf Grund des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. März 1992 erfolgt ist, bedeutet dies, dass sich die zur Zeit des Rechtskrafteintritts jenes Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart maßgeblichen Verhältnisse nachträglich geändert haben müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.5.2003, DVBl 2003, 1280).
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 05.30975
    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067
    Dies deckt sich auch mit der Prognose, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Oktober 2007, Az. 14 B 05.30975, in einem dort streitgegenständlichen Widerrufsverfahren angestellt hat, wonach wegen der Ereignisse, die zur Anerkennung des dortigen Klägers geführt hätten und die - wie im hier vorliegenden Fall - mehr als 20 Jahre zurückliegen, schon aus diesem Grunde nicht zu befürchten steht, dass ein anerkannter Asylberechtigter deswegen noch mit Sanktionen zu rechnen hätte, und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dem Schluss kommt, dass ein erhöhtes Interesse iranischer Stellen an der Verfolgung des dortigen Klägers nicht bestehe.
  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 14 B 08.30321

    Folgeantrag; exilpolitische Tätigkeiten; Nachfluchttatbestand;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067
    Der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgend (vgl. zuletzt Urteil vom 11.11.2009, Az: 14 B 08.30321) ist davon auszugehen, dass im Falle ihrer Rückkehr nur bei solchen exilpolitisch aktiven Emigranten die Gefahr von erheblichen Sanktionen besteht, die bei ihren Aktivitäten besonders hervorgetreten sind und deren Gesamtverhalten sie den iranischen Stellen als ernsthafte, auf die Verhältnisse im Iran einwirkende Regimegegner erscheinen lassen.
  • VGH Bayern, 28.01.2011 - 9 ZB 10.30434

    Rücknahme einer vor dem 1.1.2005 bestandskräftig gewordenen Entscheidung über die

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30067
    Dies ist hier geschehen, so dass das Bundesamt zu Recht von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen ist (vgl. BayVGH vom 28.1.2011, Az.: 9 ZB 10.30434).
  • VG Würzburg, 09.05.2012 - W 6 K 11.30057
    Zudem gelten Emigranten mit untergeordneten Aktivitäten als Mitläufer, von denen schon deshalb keine ernsthafte Gefahr für das Regime ausgeht, weil ihre Aktivitäten nicht auf die Verhältnisse im Iran einzuwirken vermögen (vgl. auch BayVGH, U.v. 27.05.2008, Az.: 14 ZB 08.30097; VG Ansbach, U.v. 21.07.2011, Az.: AN 18 K 11.30067, Entscheiderbrief in 10/2011, 4).
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